§ 5 – Hilfsmerkmale

BEHERBSTATG_2003 · Gesetz zur Neuordnung der Statistik über die Beherbergung im Reiseverkehr

Hilfsmerkmale sind: 1.Name und Anschrift des Beherbergungsbetriebs,
2.Name, Rufnummern und Adressen für elektronische Post der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 5 BEHERBSTATG_2003 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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