§ 4 – Pädagogische Begleitung
BFDG · Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BSG, Urt. v. 12.12.2017 – B 11 AL 26/16 RECLI:DE:BSG:2017:121217UB11AL2616R0
Eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget scheidet aus, wenn sie unmittelbar und alleine auf die Aufnahme eines Bundesfreiwilligendienstes ausgerichtet ist.
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