Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
BFSG · 44 Normen
- § 1Zweck und Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Barrierefreiheit, Verordnungsermächtigung
- § 4Konformitätsvermutung auf der Grundlage harmonisierter Normen
- § 5Konformitätsvermutung auf der Grundlage technischer Spezifikationen
- § 5aBarrierefreiheit gemäß anderen Rechtsakten der Europäischen Union
- § 5bHarmonisierte Normen und technische Spezifikationen für andere Rechtsakte der Europäischen Union
- § 6Pflichten des Herstellers
- § 7Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
- § 8Bevollmächtigter des Herstellers
- § 9Allgemeine Pflichten des Einführers
- § 10Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
- § 11Pflichten des Händlers
- § 12Einführer oder Händler als Hersteller
- § 13Angabe der Wirtschaftsakteure, Verordnungsermächtigung
- § 14Pflichten des Dienstleistungserbringers
- § 15Beratungsangebot der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
- § 16Grundlegende Veränderungen
- § 17Unverhältnismäßige Belastungen, Verordnungsermächtigung
- § 18EU-Konformitätserklärung für Produkte
- § 19CE-Kennzeichnung
- § 20Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden
- § 21Marktüberwachungsmaßnahmen
- § 22Maßnahmen der Marktüberwachung bei Produkten, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen
- § 23Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Produkten
- § 24Pflichten der Marktüberwachungsbehörde und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bei Nichtkonformität von Produkten, die sich nicht auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränken
- § 25Unterstützungsverpflichtung
- § 26Pflichten der Marktüberwachungsbehörde bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten, bei Produkten, die gegen Barrierefreiheitsanforderungen verstoßen
- § 27Aufgaben der zentralen Verbindungsstelle
- § 28Marktüberwachung von Dienstleistungen
- § 29Maßnahmen der Marktüberwachung bei Dienstleistungen, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen
- § 30Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Dienstleistungen
- § 31Veröffentlichung von Informationen
- § 32Rechte von Verbrauchern, anerkannten Verbänden und qualifizierten Einrichtungen im Verwaltungsverfahren
- § 33Rechtsbehelfe
- § 34Schlichtung
- § 35Auskunftspflichten der Wirtschaftsakteure
- § 36Berichterstattung an die Europäische Kommission
- § 37Bußgeldvorschriften
- § 38Übergangsbestimmungen
- Anlage 1(zu § 28)
- Anlage 2(zu den §§ 6, 9, 18 und 19)
- Anlage 3(zu den §§ 14 und 28)
- Anlage 4(zu den §§ 17, 21 und 28)
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.