§ 31 – Erlöschen der Anerkennung

BIOST-NACHV_2021 · Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung

(1)Die Anerkennung einer Zertifizierungsstelle erlischt, wenn sie zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist. Sie erlischt auch, wenn die Zertifizierungsstelle ihre Tätigkeit 1.nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der ersten Anerkennung aufgenommen hat oder
2.seit Aufnahme der Tätigkeit mehr als ein Jahr nicht mehr ausgeübt hat.
(2)Das Erlöschen der Anerkennung und der Grund für das Erlöschen nach Absatz 1 sind von der zuständigen Behörde im Bundesanzeiger bekannt zu machen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 31 BIOST-NACHV_2021 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 31 BIOST-NACHV_2021 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.