Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung
BIOST-NACHV_2021 · 55 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Anforderungen für die Vergütung
- § 4Anforderungen an landwirtschaftliche Biomasse
- § 5Anforderungen an forstwirtschaftliche Biomasse
- § 6Treibhausgaseinsparung
- § 7Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen für die Vergütung
- § 8Weitere Nachweise
- § 9Übermittlung der Nachweise an die zuständige Behörde
- § 10Anerkannte Nachweise
- § 11Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen
- § 12Ausstellung auf Grund von Massenbilanzsystemen
- § 13Lieferung auf Grund von Massenbilanzsystemen
- § 14Inhalt und Form der Nachhaltigkeitsnachweise
- § 15Folgen fehlender oder nicht ausreichender Angaben
- § 16Anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise auf Grund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
- § 17Weitere anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise
- § 18Nachhaltigkeits-Teilnachweise
- § 19Unwirksamkeit von Nachhaltigkeitsnachweisen
- § 20Anerkannte Zertifikate
- § 21Ausstellung von Zertifikaten
- § 22Inhalt der Zertifikate
- § 23Folgen fehlender Angaben
- § 24Gültigkeit der Zertifikate
- § 25Anerkannte Zertifikate auf Grund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
- § 26Weitere anerkannte Zertifikate
- § 27Anerkannte Zertifizierungsstellen
- § 28Anerkennung von Zertifizierungsstellen
- § 29Verfahren zur Anerkennung von Zertifizierungsstellen
- § 30Inhalt der Anerkennung
- § 31Erlöschen der Anerkennung
- § 32Widerruf der Anerkennung
- § 33Führen von Verzeichnissen
- § 34Kontrolle der Schnittstellen und Lieferanten
- § 35Kontrolle des Anbaus
- § 36Kontrolle der Entstehungsbetriebe von Abfällen und Reststoffen
- § 37Mitteilungen und Berichte über Kontrollen
- § 38Weitere Berichte und Mitteilungen
- § 39Aufbewahrung, Umgang mit Informationen
- § 40Kontrollen und Maßnahmen
- § 41Anerkannte Zertifizierungsstellen auf Grund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
- § 42Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen
- § 43Vorläufige Anerkennung von Zertifizierungsstellen
- § 44Register Biostrom
- § 45Datenabgleich
- § 46Maßnahmen der zuständigen Behörde
- § 47Auskunftsrecht der zuständigen Behörde
- § 48Berichtspflicht der zuständigen Behörde
- § 49Datenübermittlung
- § 50Zuständigkeit
- § 51Verfahren vor der zuständigen Behörde
- § 52Muster und Vordrucke
- § 53Informationsaustausch
- § 54Ordnungswidrigkeiten
- § 55Übergangsbestimmung
Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.