Verordnung für die Durchführung der Abschlussprüfung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungsfachangestellter – Fachrichtung Bundesverwaltung – im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
BMVGVFAPRV · 28 Normen
- § 1Errichtung
- § 2Zusammensetzung, Berufung, Beschlussfähigkeit und Entschädigung
- § 3Ausschluss von der Mitwirkung und ordnungsgemäße Besetzung
- § 4Geschäftsführung
- § 5Verschwiegenheit
- § 6Prüfungstermine und Prüfungsort
- § 7Antrag auf Zulassung
- § 8Entscheidung über die Zulassung
- § 9Gliederung der Abschlussprüfung
- § 10Nachteilsausgleich für behinderte Prüflinge
- § 11Sonstiger Nachteilsausgleich
- § 12Prüfungsaufgaben und Aufgabenerstellungsausschuss
- § 13Nichtöffentlichkeit
- § 14Leitung, Fernprüfung, Aufsicht, Protokoll und Verwendung von Kennziffern
- § 15Ausweispflicht und Belehrung
- § 16Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
- § 17Rücktritt und Nichtteilnahme
- § 18Bewertung
- § 19Feststellung des Ergebnisses der Abschlussprüfung
- § 20Ergebnisprotokoll, Mitteilung über Bestehen oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung
- § 21Prüfungszeugnis
- § 22Bescheid über nicht bestandene Abschlussprüfung
- § 23Wiederholung der Abschlussprüfung
- § 24Rechtsbehelfsbelehrung
- § 25Prüfungsunterlagen
- § 26Übergangsregelung
- § 27Inkrafttreten
Verordnung für die Durchführung der Abschlussprüfung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungsfachangestellter – Fachrichtung Bundesverwaltung – im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.