§ 17 – Ausschluß wegen Befangenheit

BRHG_1985 · Gesetz über den Bundesrechnungshof

(1)Ein Mitglied des Bundesrechnungshofes darf nicht tätig werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Zweifel an seiner Unbefangenheit zu rechtfertigen. Ob diese Voraussetzung gegeben ist, entscheidet der Senat, dem das betroffene Mitglied angehört. § 16 Abs. 2 findet keine Anwendung. Soll das Mitglied von einer Entscheidung der Prüfungsgruppe oder des Großen Senats ausgeschlossen sein, so entscheidet dieser. Das jeweils betroffene Mitglied darf an der Entscheidung nicht mitwirken. Eine Vertretung findet insoweit nicht statt.
(2)Die Mitglieder des Bundesrechnungshofes dürfen nicht bei einer Angelegenheit tätig werden, an der sie selbst oder an der Angehörige im Sinne des § 20 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes beteiligt gewesen sind oder für die sie selbst oder für die Angehörige Verantwortung tragen.
(3)Für Prüfungsbeamte und sonstige Bedienstete, die bei der Erfüllung der Aufgaben des Bundesrechnungshofes tätig werden, gelten Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 entsprechend. Ob Zweifel an der Unbefangenheit gerechtfertigt sind, entscheiden das zuständige Kollegium oder die Mitglieder der Prüfungsgruppe.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 17 BRHG_1985 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 17 BRHG_1985 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.