§ 10 – Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
BVERFSCHG · Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Beschl. v. 28.07.2020 – 6 B 61/19ECLI:DE:BVerwG:2020:280720B6B61.19.0
Die Ermessensentscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz über die Erteilung von Auskünften über personenbezogene Daten, die nicht in dem elektronischen Informationssystem NADIS gespeichert sind, ist nicht im Sinne einer Auskunftsverweigerung vorgezeichnet (kein intendiertes Ermessen).
- BVerwG, Beschl. v. 28.07.2020 – 6 B 62/19ECLI:DE:BVerwG:2020:280720B6B62.19.0
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