Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz
BVERFSCHG · 45 Normen
- § 1Zusammenarbeitspflicht
- § 2Verfassungsschutzbehörden
- § 3Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden
- § 4Begriffsbestimmungen
- § 5Zuständigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz
- § 6Gegenseitige Unterrichtung der Verfassungsschutzbehörden
- § 7Weisungsrechte des Bundes
- § 8Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz
- § 8aBesondere Auskunftsverlangen
- § 8bVerfahrensregelungen zu besonderen Auskunftsverlangen
- § 8dBesondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten
- § 9Besondere Formen der Datenerhebung
- § 9aVerdeckte Mitarbeiter
- § 9bVertrauensleute
- § 10Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
- § 11Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen
- § 12Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten in Dateien
- § 13Verwendung und Berichtigung personenbezogener Daten in Akten
- § 14Dateianordnungen
- § 15Auskunft an den Betroffenen
- § 16Verfassungsschutz durch Aufklärung der Öffentlichkeit
- § 17Zulässigkeit von Ersuchen
- § 18Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörden
- § 19Übermittlung an inländische öffentliche Stellen zur Gefahrenabwehr
- § 20Übermittlung an inländische öffentliche Stellen zum administrativen Rechtsgüterschutz
- § 21Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden zur Strafverfolgung
- § 22Übermittlung an inländische öffentliche Stellen ohne belastende Maßnahmen mit Außenwirkung
- § 22aÜbermittlung an inländische nichtöffentliche Stellen
- § 22bProjektbezogene gemeinsame Dateien
- § 22cErrichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten
- § 22dTeilnahme an gemeinsamen Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten
- § 23Übermittlungsverbot
- § 24Minderjährigenschutz bei Inlandsübermittlung
- § 25Weiterverarbeitung durch den Empfänger
- § 25aÜbermittlung an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
- § 25bÜbermittlung zum Schutz der betroffenen Person
- § 25cWeitere Verfahrensregelungen
- § 25dÜbermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen
- § 26Nachberichtspflicht
- § 26aÜbermittlung durch Landesverfassungsschutzbehörden an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden
- § 26bBesondere Eigensicherungsbefugnisse
- § 26cVerfahren; Kernbereichsschutz
- § 27Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes
- § 28Unabhängige Datenschutzkontrolle
- § 29Einschränkung von Grundrechten
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