Gesetz zur Umsetzung der vollstreckungshilferechtlichen Regelungen des Vertrages vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
DECHPOLVTRUG · 18 Normen
- § 1Anwendbare Vorschriften
- § 2Zuständigkeit
- § 3Unzulässigkeit der Vollstreckung
- § 4Anhörung der betroffenen Person
- § 5Rechtsbeistand der betroffenen Person
- § 6Bewilligung der Vollstreckung
- § 7Einspruch gegen die Bewilligung der Vollstreckung
- § 8Gerichtliches Verfahren
- § 9Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch oder auf Antrag der betroffenen Person
- § 10Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung
- § 11Rechtsbeschwerde
- § 12Zulassung der Rechtsbeschwerde
- § 13Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte
- § 14Verbot der Doppelverfolgung
- § 15Vollstreckung
- § 16Inländisches Vollstreckungsverfahren und Ruhen der Verjährung bei ausgehenden Ersuchen
- § 17Ausschluss von Ersatzfreiheitsstrafen in ausgehenden Ersuchen
- § 18Einschränkung von Grundrechten
Gesetz zur Umsetzung der vollstreckungshilferechtlichen Regelungen des Vertrages vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.