Anlage 1 – (zu § 9)

DECKREGV · Verordnung über die Form und den Inhalt der Deckungsregister nach dem Pfandbriefgesetz und die Aufzeichnung der Eintragungen

(Fundstelle: BGBl. I 2006, 2078
Bezeichnung des Deckungswerts Löschungen
1 2a 2b 3 4 5 6
a)lfd. Nr.
b)AZ
c)Datum
Bezeichnung des belasteten Grundstücks oder des grundstücksgleichen Rechts Beleihungswert bei Indeckungnahme Dingliche Sicherheit (Grundpfandrecht) Gesicherte persönliche Forderung(en) (entbehrlich bei Hypothek) a), b) etc. Spaltennummer der zu löschenden Eintragung Betrag Datum Unterschrift des Treuhänders Bemerkungen
lfd. Nr. in Abt. III Währung Nennbetrag Schuldner Währung Betrag ggf. Darl. Nr.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 1 DECKREGV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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