Anlage 2 – (zu § 11)

DECKREGV · Verordnung über die Form und den Inhalt der Deckungsregister nach dem Pfandbriefgesetz und die Aufzeichnung der Eintragungen

(Fundstelle: BGBl. I 2006, 2078)
Bezeichnung des Deckungswerts Löschungen
1 2 3 4 5
a)lfd. Nr.
b)AZ
c)Datum
Schuldner und Darlehensnummer bzw. Wertpapierkennnummer Währung und Nennbetrag des Darlehens ggf. Gewährleistung durch a)gelöscht am
b)Unterschrift des Treuhänders
Bemerkungen
Währung Betrag

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 2 DECKREGV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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