Anlage 3 – (zu § 13)

DECKREGV · Verordnung über die Form und den Inhalt der Deckungsregister nach dem Pfandbriefgesetz und die Aufzeichnung der Eintragungen

(Fundstelle: BGBl. I 2006, 2078; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Bezeichnung der Derivate Löschungen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
a)lfd. Nr.
b)Datum
bankinterne Registrierungsnummer bei der Pfandbriefbank Name und Anschrift des Vertragspartners Bezeichnung des Produktes Produktspezifische Angaben interne Registrierungsnummer beim Vertragspartner der Pfandbriefbank a)Rahmenvertrag vom
b)Einzelabschluss vom
c)Ursprungslaufzeit Einzelabschluss
d)Fälligkeitsdatum Einzelabschluss
Sicherheiten Unterschrift des Treuhänders Datum Unterschrift des Treuhänders Bemerkungen
*Beträge und Währungen des Kapitaltausches
*Höhe der Zinssätze
*ggf. weitere Angaben

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 3 DECKREGV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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