§ 13 – Weiterbehandlung der Anmeldung

DESIGNV · Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes

Ein Antrag auf Weiterbehandlung der infolge Fristversäumnisses zurückgewiesenen Anmeldung (§ 17 Absatz 1 des Designgesetzes) muss folgende Angaben enthalten: 1.das Aktenzeichen der Anmeldung,
2.den Namen des Anmelders und
3.das Datum des Beschlusses, auf den sich der Antrag bezieht.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 13 DESIGNV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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