Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
DRITTELBG · 16 Normen
- § 1Erfasste Unternehmen
- § 2Konzern
- § 3Arbeitnehmer, Betrieb
- § 4Zusammensetzung
- § 5Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
- § 6Wahlvorschläge
- § 7Ersatzmitglieder
- § 7aNichterreichen des Geschlechteranteils
- § 8Bekanntmachung der Mitglieder des Aufsichtsrats
- § 9Schutz von Aufsichtsratsmitgliedern vor Benachteiligung
- § 10Wahlschutz und Wahlkosten
- § 11Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
- § 12Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
- § 13Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
- § 14Verweisungen
- § 15Übergangsregelung
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