§ 4 – Neuregelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten der Deutschen Ausgleichsbank

DTA-V_G · Gesetz zur Übertragung des Vermögens der Deutschen Ausgleichsbank auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau

(1)Der Übergang der Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten der Deutschen Ausgleichsbank erfolgt in entsprechender Anwendung von § 613a Abs. 1 und 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2)Für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung gelten Absatz 3 und § 5. Die Regelungen in Absatz 4 bleiben davon unberührt.
(3)Das Personalstatut der Deutschen Ausgleichsbank tritt außer Kraft. Der Inhalt des § 6 Abs. 2, des § 9 Abs. 1 und des § 10 Abs. 2 und 3 des Personalstatuts gilt mit den dort genannten Einschränkungen als Inhalt der auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau übergehenden Arbeits- und Ruhestandsverhältnisse fort. Der Inhalt des § 10 Abs. 1 Buchstabe d des Personalstatus gilt für die nicht mehr im aktiven Dienst stehenden Mitarbeiter der Deutschen Ausgleichsbank fort; für die im aktiven Dienst stehenden Mitarbeiter, die vor dem 1. Januar 1967 in die Dienste der Deutschen Ausgleichsbank getreten sind, wird die Kreditanstalt für Wiederaufbau eine in der Gesamtschau gleichwertige Regelung treffen.
(4)Als Beschäftigungszeiten im Rahmen des Manteltarifvertrages für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken und als Zeiten der Betriebszugehörigkeit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau werden die Zeiten angerechnet, die die Beschäftigten bei der Deutschen Ausgleichsbank verbracht haben.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 4 DTA-V_G und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 4 DTA-V_G direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.