Gesetz zur Übertragung des Vermögens der Deutschen Ausgleichsbank auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau
DTA-V_G · 9 Normen
- § 1Übertragung des Vermögens der Deutschen Ausgleichsbank
- § 2Kapitalrücklage
- § 3Haftung des Bundes
- § 4Neuregelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten der Deutschen Ausgleichsbank
- § 5Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung für die Beschäftigten der Deutschen Ausgleichsbank
- § 6Rechtsverhältnis zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
- § 7Übergangsmandat des örtlichen Personalrates Bonn
- § 8Kostenfreiheit
- § 9Rückwirkung
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