Verordnung zum elektronischen Anzeigeverfahren für inländische Investmentvermögen und EU-Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch
EAKAV · 8 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Einzelanzeigen und Möglichkeit der Zusammenfassung von Anzeigen; Vollmacht
- § 3Übertragungsweg
- § 4Übertragungsformate
- § 5Bezeichnung der zu übermittelnden Dateien
- § 6Ergänzungsanzeigen
- § 7Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung zum elektronischen Anzeigeverfahren für inländische Investmentvermögen und EU-Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.