§ 7 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

EAKAV · Verordnung zum elektronischen Anzeigeverfahren für inländische Investmentvermögen und EU-Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch

Diese Verordnung tritt am 22. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zum elektronischen Anzeigeverfahren für richtlinienkonforme inländische Investmentvermögen nach dem Investmentgesetz vom 28. Juni 2011 (BGBl. I S. 1302) außer Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 7 EAKAV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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