Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im E-Commerce oder Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce
ECOMFPRV · 18 Normen · 2 Anhänge
Normen
- § 1Gegenstand
- § 2Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 3Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
- § 4Handlungsbereiche
- § 5Handlungsbereich „Entwickeln von Strategien für den E-Commerce“
- § 6Handlungsbereich „Gestalten von Prozessen im E-Commerce“
- § 7Handlungsbereich „Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce“
- § 8Handlungsbereich „Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie Führen von internen und externen Partnern“
- § 9Bestandteile der Prüfung
- § 10Schriftlicher Prüfungsteil
- § 11Mündlicher Prüfungsteil
- § 12Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 13Bewerten der Prüfungsleistungen
- § 14Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 15Zeugnisse
- § 16Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils
- § 17Ausbildereignung
- § 18Inkrafttreten
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im E-Commerce oder Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.