§ 21 – Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag
EEG · Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BFH, Beschl. v. 05.09.2023 – VIII R 2/20ECLI:DE:BFH:2023:B.050923.VIIIR2.20.0
NV: Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann auch ohne Zufluss beim Gesellschafter anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter den Vorteil mittelbar in der Weise zuwendet, dass eine dem Gesellschafter nahestehende Person aus der Vermögensverlagerung Nutzen zieht (vgl. BFH-Urteil vom 30.11.2010 - VIII R 19/07, BFH/NV 2011, 449). Daran fehlt es, wenn die Kapitalgesellschaft für den der nahestehenden Person gewährten Vermögensvorteil eine angemessene Gegenleistung erhält.
- BGH, Urt. v. 06.05.2015 – VIII ZR 255/14
Ein Anspruch auf den in § 27 Abs. 5 EEG 2009 geregelten Formaldehydbonus für den in einer Biomasseanlage aus Biogas erzeugten Strom entsteht nur, wenn die Anlage bereits bei ihrer Inbetriebnahme immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig ist. Eine erst nachträglich eintretende Genehmigungsbedürftigkeit bringt den Bonusanspruch nicht zur Entstehung.
- BGH, Urt. v. 06.04.2011 – VIII ZR 31/09
1. Das in einem Formularvertrag über die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien zugunsten des Netzbetreibers vereinbarte Blindarbeitsentgelt verstößt weder gegen dessen Verpflichtung, die im EEG vorgeschriebene Mindestvergütung zu zahlen noch ist die Vereinbarung eines solchen Entgelts gemäß § 307 BGB unwirksam . 2. Bestreitet der Anlagenbetreiber den Anspruch des Netzbetreibers auf Zahlung eines Blindarbeitsentgelts, steht einer hiermit vom Netzbetreiber erklärten Aufrechnung gegen die von ihm nach § 5 EEG 2004 zu zahlende Einspeisevergütung das in § 12 Abs. 4 Satz 1 EEG 2004 geregelte Aufrechnungsverbot auch dann entgegen, wenn der Anspruch auf Zahlung eines Blindarbeitsentgelts an sich entscheidungsreif ist .
- BGH, Urt. v. 01.12.2010 – VIII ZR 241/07
Die Übergangsbestimmung in § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21. Juli 2004 (EEG 2004) ist verfassungsgemäß .
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 21 EEG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 21 EEG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.