Art. 3 – Verordnungsermächtigung
EINIGVTRG · Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertragsgesetz - und der Vereinbarung vom 18. September 1990
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BSG, Beschl. v. 07.08.2014 – B 13 R 427/12 BECLI:DE:BSG:2014:070814BB13R42712B0
Zeiten einer Berufstätigkeit in anderen Ostblockstaaten, die nach dem Rentenrecht der DDR aufgrund von völkerrechtlichen Verträgen wie in der DDR zurückgelegte Zeiten zu behandeln waren, können für eine Rente nach dem SGB 6 nicht mehr angerechnet werden, wenn der Anspruch nach dem 31.12.1995 entsteht.
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