Anlage 1 – (zu § 2 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c)

ELV · Verordnung über die Verwendung von Extraktionslösungsmitteln bei der Herstellung von Lebensmitteln

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 369)
Propan
Butan
Ethylacetat
Kohlendioxid
Aceton; darf nicht bei der Raffinierung von Oliventresteröl verwendet werden
Distickstoffmonoxid

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 1 ELV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anlage 1 ELV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.