§ 9 – Risikokategorien, Risikoindikatoren und Risikogewichtung

ENTSCHFINV · Verordnung über die Finanzierung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH

(1)Für die Einschätzung des Risikos des CRR-Kreditinstituts legt die Entschädigungseinrichtung die folgenden Risikokategorien zugrunde: 1.Kapital,
2.Liquidität und Refinanzierung,
3.Qualität der Vermögensanlage,
4.Geschäftsmodell und Management sowie
5.Verlustrisiko der Entschädigungseinrichtung.
Den Risikokategorien sind jeweils Risikoindikatoren gemäß Anlage 1 zugeordnet.
(2)Die Gewichtung der Risikokategorien und Risikoindikatoren und die Ermittlung der Bonitätsnote erfolgt nach Maßgabe von Anlage 1.
(3)Das Nähere zur Risikoeinschätzung für die Risikokategorien nach Absatz 1 bestimmt sich nach Anlage 1. Die Risikoeinschätzung für die Risikokategorie nach Absatz 1 Nummer 4 erfolgt auch auf der Grundlage von Ratings nach § 10.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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