§ 8 – Muster, Vordrucke und Formulare

EUOBSTGEM_SEDV · Verordnung zur Durchführung von EU-Sondermaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse

(1)Die zuständigen Stellen können für Notifizierungen, Anträge oder Erklärungen Muster bekannt geben oder Vordrucke oder Formulare, auch in elektronischer Form, bereithalten.
(2)Soweit die zuständigen Stellen Muster bekannt geben oder Vordrucke oder Formulare bereithalten, sind diese zu verwenden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 8 EUOBSTGEM_SEDV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 8 EUOBSTGEM_SEDV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.