Art. 1

EUTELSATVORRPROTV · Verordnung zu dem Protokoll vom 13. Februar 1987 über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation EUTELSAT

Für die Gewährung von Vorrechten und Immunitäten an die Europäische Fernmeldesatellitenorganisation EUTELSAT, errichtet auf Grund des Übereinkommens vom 15. Juli 1982 (BGBl. 1984 II S. 682), gilt das Protokoll vom 13. Februar 1987 über die Vorrechte und Immunitäten der EUTELSAT. Das Protokoll wird nachstehend mit einer amtlichen Deutschen Übersetzung veröffentlicht.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 1 EUTELSATVORRPROTV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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