Anlage 20 – (zu § 34 Abs. 6 und 8)

EUWO_1988 · Europawahlordnung

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl.
I 2003, 2608 - 2610;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl.
Fußnote)
Niederschriftüber die Sitzung des Bundeswahlausschusseszur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge
Ort, Datum
I.
Zur Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl zum Europäischen Parlament am Datum
für das Land Name des Landes /für alle Länder
und zur Entscheidung über ihre Zulassung trat heute nach ordnungsgemäßer Ladung der Wahlausschuss zusammen.
Es waren erschienen:
Familienname, Vornamen Wohnort Funktion
1.als Vorsitzende/r /als stellvertretende/r Vorsitzende/r
2.als Beisitzer/in
3.als Beisitzer/in
4.als Beisitzer/in
5.als Beisitzer/in
6.als Beisitzer/in
7.als Beisitzer/in
8.als Beisitzer/in
9.als Beisitzer/in
10.als in den Ausschuss berufener Richter des Bundesverwaltungsgerichts
11.als in den Ausschuss berufener Richter des Bundesverwaltungsgerichts.
Ferner waren zugezogen:
als Schriftführer/in
und
als Hilfskräfte.
Als Vertrauenspersonen für die Wahlvorschläge waren erschienen:
1.
Für Bezeichnung des Wahlvorschlags
Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort
2.
Für Bezeichnung des Wahlvorschlags
Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort
usw.
II.
Der/Die Vorsitzende eröffnete um Uhrzeit die Sitzung damit, dass er/sie die Beisitzer und den/die Schriftführer/in
auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hinwies.
III.
Der/Die Vorsitzende legte dem Wahlausschuss folgende Wahlvorschläge vor:
1.eingegangen am Uhr
2.eingegangen am Uhr
usw.
Er/Sie berichtete über das Ergebnis seiner/ihrer Vorprüfung.
IV.
An Hand der auf den Wahlvorschlägen befindlichen Eingangsvermerke wurde festgestellt, dass kein Wahlvorschlag/folgende Wahlvorschläge verspätet eingegangen ist/sind:
1.eingegangen am Uhr
2.eingegangen am Uhr
usw.
Die Vertrauensperson/en des/der betroffenen Wahlvorschlags/Wahlvorschläge wurde/n gehört.Der Wahlausschuss wies sodann diese/n Wahlvorschlag/Wahlvorschläge durch Beschluss zurück.
V.
Bei der Prüfung der übrigen Wahlvorschläge ergaben sich folgende Mängel (Wahlvorschlag und Art des Mangels und die diesen begründenden tatsächlichen und rechtlichen Umstände angeben):
Zu den festgestellten Mängeln des Wahlvorschlags/der Wahlvorschläge wurde/n die Vertrauensperson/en des/der betroffenen Wahlvorschlags/Wahlvorschläge gehört.
VI.
Auf Grund der festgestellten Mängel beschloss der Wahlausschuss, folgende Wahlvorschläge zurückzuweisen:
1.
2.
usw.
VII.
Bei der Prüfung der Bewerber und der Ersatzbewerber auf den Wahlvorschlägen ergaben sich für den/die Bewerber/Ersatzbewerber:
1.
Vor- und Familienname des Wahlvorschlags
2.
Vor- und Familienname des Wahlvorschlags
usw.
folgende Mängel (einschließlich Darstellung der den jeweiligen Mangel betreffenden tatsächlichen und rechtlichen Umstände):
zu 1.
zu 2.
usw.
Zu den festgestellten Mängeln wurde/n die Vertrauensperson/en des/der betroffenen Wahlvorschlags/Wahlvorschläge gehört.
VIII.
Auf Grund der festgestellten Mängel beschloss der Wahlausschuss, folgende Bewerber und Ersatzbewerber aus dem/den nachstehenden Wahlvorschlag/Wahlvorschlägen zu streichen:
zu 1.
(Vor- und Familienname) aus dem Wahlvorschlag
zu 2.
(Vor- und Familienname) aus dem Wahlvorschlag
usw.
IX.
Der Name/Die Kurzbezeichnung/Das Kennwort/Die Anfügung des/der Wahlvorschlagsberechtigten
gibt zu Verwechslungen im Land mit dem Wahlvorschlag des Wahlvorschlagsberechtigten
Anlass.
Die Vertrauensperson/en des/der betroffenen Wahlvorschlags/Wahlvorschläge wurde/n dazu gehört.
X.
Zur Vermeidung von Verwechslungen beschloss der Wahlausschuss, dem Wahlvorschlag
folgende Unterscheidungsbezeichnung beizufügen:
XI.
Der Wahlausschuss beschloss sodann, folgende Wahlvorschläge zuzulassen:
1.
Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung
mit Zahl    Bewerbern, deren Name und Reihenfolge sowie deren Ersatzbewerber aus der Anlage
Nr.   zur Niederschrift ersichtlich sind.
2.
Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung
mit Zahl    Bewerbern, deren Name und Reihenfolge sowie deren Ersatzbewerber aus der Anlage
Nr.   zur Niederschrift ersichtlich sind.
usw.
XII.
Die Entscheidung des Wahlausschusses erfolgte einstimmig./Der Wahlausschuss beschloss mit Stimmenmehrheit./Bei Stimmengleichheit gab die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Die Sitzung war öffentlich.
XIII.
Der Bundeswahlleiter gab die Entscheidung des Wahlausschusses in der Sitzung im Anschluss an die Beschlussfassung unter kurzer Angabe der Gründe bekannt und wies auf den zulässigen Rechtsbehelf hin.
XIV.
Vorstehende Niederschrift wurde vorgelesen, vom Bundeswahlleiter, den Beisitzern, den in den Ausschuss berufenen Richtern des Bundesverwaltungsgerichts und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben:
Der Bundeswahlleiter Der Schriftführer
Die Beisitzer
1.2.
3.4.
5.6.
7.8.
Die in den Ausschuss berufenen Richter des Bundesverwaltungsgerichts
1.2.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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