Anlage 9 – (zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 3)

EUWO_1988 · Europawahlordnung

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2583;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)Vorderseite des Stimmzettelumschlags für die BriefwahlStimmzettelumschlag für die Briefwahl
In diesen Stimmzettelumschlag nur den Stimmzettel einlegen, sodann den Stimmzettelumschlag zukleben.
Rückseite des Stimmzettelumschlags für die BriefwahlNur den Stimmzettel einlegen und den Stimmzettelumschlag zukleben.
Sodann
- den verschlossenen Stimmzettelumschlag und
- den Wahlschein mit der unterschriebenen
Versicherung an Eides statt zur Briefwahl in den roten Wahlbriefumschlag einlegen.
Bei zeitgleichen Landtags- oder Kommunalwahlen können auf der Vorderseite des Stimmzettelumschlags nach dem Wort „Briefwahl“ die Wörter „bei der Europawahl“ angefügt werden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 9 EUWO_1988 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anlage 9 EUWO_1988 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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