§ 166 – Abänderung und Überprüfung von Entscheidungen und gerichtlich gebilligten Vergleichen
FAMFG · Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung v. 13.02.2013 – 1 BvQ 2/13ECLI:DE:BVerfG:2013:qk20130213.1bvq000213
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