§ 1 – Feststellung der Länderanteile an der Umsatzsteuer im Ausgleichsjahr 1970

FINAUSGLG1970DV_2 · Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern im Ausgleichsjahr 1970

Für das Ausgleichsjahr 1970 werden als Länderanteile an der Umsatzsteuer festgestellt:
für Baden-Württemberg
1.533.788.000 DM,
für Bayern
1.977.758.000 DM,
für Berlin
399.842.000 DM,
für Bremen
126.812.000 DM,
für Hamburg
309.220.000 DM,
für Hessen
927.696.000 DM,
für Niedersachsen
1.575.916.000 DM,
für Nordrhein-Westfalen
2.914.859.000 DM,
für Rheinland-Pfalz
737.676.000 DM,
für das Saarland
289.911.000 DM,
für Schleswig-Holstein
649.841.000 DM.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 FINAUSGLG1970DV_2 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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