§ 30
FLURBG · Flurbereinigungsgesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Urt. v. 05.06.2024 – 8 C 2/23ECLI:DE:BVerwG:2024:050624U8C2.23.0
Erfüllt die Flurbereinigungsbehörde die Abfindungsansprüche der Teilnehmer mit Grundstücken, die sie aufgrund einer Neuvermessung des Flurbereinigungsgebiets gebildet hat, ist sie an die Ergebnisse der Wertermittlung für die Einlagegrundstücke nicht gebunden.
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