§ 1 – Grunddaten

FORUMV · Verordnung über Erhebungen zum forstlichen Umweltmonitoring

Nachstehende Grunddaten zur Vitalität der Wälder und zu Wirkungszusammenhängen in Waldökosystemen werden nach Maßgabe dieser Verordnung erhoben: 1.Kronenzustand,
2.Baumwachstum,
3.Nadel- und Blattanalysen,
4.Bodenvegetation,
5.atmosphärische Stoffeinträge,
6.Streufall,
7.Bodenwasser nach Menge und Zusammensetzung,
8.Bodenzustand,
9.meteorologische Parameter,
10.Phänologie,
11.Luftqualität.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 FORUMV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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