§ 27 – Studiengebiete des Grundstudiums

GDBNDVERFSCHVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes

Die Studiengebiete des Grundstudiums sind: 1.staatsrechtliche und politische Grundlagen des Verwaltungshandelns,
2.rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns,
3.volks- und finanzwirtschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns,
4.betriebswirtschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns, Organisation und Informationsverarbeitung sowie
5.sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 27 GDBNDVERFSCHVDV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 27 GDBNDVERFSCHVDV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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