§ 5b – Rechtsbehelfsbelehrung
GKG · Gerichtskostengesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BFH, Beschl. v. 11.04.2024 – VIII E 3/23ECLI:DE:BFH:2024:B.110424.VIIIE3.23.0
1. NV: Eine Steuerberatungsgesellschaft, die für den Erinnerungsführer nach dem 31.12.2022 gegen eine Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs (BFH) für ein Revisionsverfahren Erinnerung einlegt, muss den verfahrenseinleitenden Schriftsatz als elektronisches Dokument mittels des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs beim BFH einreichen. 2. NV: Ein Formverstoß bei der Übermittlung führt zur Unwirksamkeit der im Schriftsatz enthaltenen Prozesserklärungen. Diese sind nicht inhaltlich zu bescheiden.
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