Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen in Dienststellen des Bundes
GLEIBWV_2015 · 27 Normen
- § 1Wahlrechtsgrundsätze
- § 2Wahlberechtigung
- § 3Wählbarkeit
- § 4Fristen für die Wahl
- § 5Formen der Stimmabgabe
- § 6Pflichten der Dienststelle
- § 7Wahlvorstand
- § 8Bekanntgabe der Wählerinnenliste
- § 9Einspruch gegen die Wählerinnenliste
- § 10Wahlausschreiben
- § 11Bewerbung
- § 12Nachfrist für Bewerbungen
- § 13Bekanntgabe der Bewerbungen
- § 14Form und Inhalt der Stimmzettel
- § 15Ausübung des Wahlrechts
- § 16Stimmabgabe im Wahlraum
- § 17Briefwahl
- § 18Behandlung der Briefwahlstimmen
- § 19Elektronische Wahl
- § 20Stimmenauszählung, Feststellung des Wahlergebnisses
- § 21Benachrichtigung der Bewerberinnen
- § 22Annahme der Wahl
- § 23Bekanntgabe der Gewählten und Bestellung
- § 24Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- § 25Auflösung des Wahlvorstandes
- § 26Sonderregelungen für den Bundesnachrichtendienst
- § 27Übergangsbestimmungen
Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen in Dienststellen des Bundes ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.