Art. 6

GR_NDSTVTR_BB_MV · Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

(1)Mit Inkrafttreten des Staatsvertrages übernimmt das Land Brandenburg die Verantwortung für den Hochwasserschutz an der Elbe bis Elbkilometer 502. Es wird sich dabei der Einrichtungen und Mitarbeiter des Stützpunktes Lenzen des Staatlichen Amtes für Umwelt und Naturschutz Parchim bedienen. Einzelheiten werden in einer gesonderten Verwaltungsvereinbarung geregelt.
(2)Die vertragschließenden Länder bekräftigen ihre gemeinsame Verantwortung für den länderübergreifenden Naturschutz. Soweit sich aus der Umgliederung eines Teils des Naturparkes "Elbaue" in das Land Brandenburg Regelungsbedarf ergibt, werden die vertragschließenden Länder unverzüglich das Erforderliche veranlassen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 6 GR_NDSTVTR_BB_MV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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