§ 2 – Berufungsleistungsbezüge und Bleibeleistungsbezüge

HDBALBV · Verordnung über die Leistungsbezüge und Zulagen an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit

(1)Aus Anlass von Berufungs- und Bleibeverhandlungen können Leistungsbezüge gewährt werden, soweit dies erforderlich ist, um eine Professorin oder einen Professor für die Hochschule zu gewinnen (Berufungsleistungsbezüge) oder die Abwanderung einer Professorin oder eines Professors abzuwenden (Bleibeleistungsbezüge).
(2)Kriterien für die Gewährung von Berufungsleistungsbezügen und von Bleibeleistungsbezügen sind insbesondere 1.die Qualifikation der Professorin oder des Professors,
2.ihre oder seine bisherigen Leistungen in Forschung und Lehre,
3.ihre oder seine Erfahrungen in Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft sowie
4.die Bewerbungs- und Arbeitsmarktlage in dem jeweiligen Fach.
(3)Bleibeleistungsbezüge werden nur gewährt, wenn die Professorin oder der Professor ein Einstellungsangebot einer Stelle außerhalb der Bundesagentur für Arbeit nachweist.
(4)Bleibeleistungsbezüge können wiederholt gewährt werden. Seit der letzten Gewährung sollen mindestens drei Jahre vergangen sein.
(5)Unbefristet gewährte Berufungsleistungsbezüge und unbefristet gewährte Bleibeleistungsbezüge nehmen an den regelmäßigen Anpassungen der Besoldung nach § 14 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes mit dem Prozentsatz teil, um den sich das Grundgehalt der Besoldungsgruppe verändert, der die Professorin oder der Professor angehört.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 2 HDBALBV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 2 HDBALBV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.