§ 139 – Berechnung der Fristen vor dem Eröffnungsantrag
INSO · Insolvenzordnung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BAG, Urt. v. 26.10.2017 – 6 AZR 511/16ECLI:DE:BAG:2017:261017.U.6AZR511.16.0
Anlass, eine verfassungsrechtlich legitimierte Anfechtungssperre in Höhe des auf den Vergütungszeitraum entfallenden Existenzminimums zu erwägen, besteht nicht, wenn die Rückforderung im Wege der Insolvenzanfechtung gemäß § 131 Abs. 1 InsO deshalb erfolgt, weil die Vergütung unter dem Druck einer drohenden Zwangsvollstreckung gezahlt wurde. Das gilt auch dann, wenn die Rückforderung gezahlte Ausbildungsvergütung betrifft und wenn das Insolvenzverfahren auf einen schon längere Zeit vor der Zahlung gestellten Antrag hin eröffnet wurde.
- BAG, Urt. v. 03.07.2014 – 6 AZR 296/13
- BAG, Urt. v. 24.10.2013 – 6 AZR 466/12
- BAG, Urt. v. 24.10.2013 – 6 AZR 467/12
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