§ 94 – Erhaltung einer Aufrechnungslage
INSO · Insolvenzordnung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BSG, Urt. v. 03.12.2024 – B 2 U 11/22 RECLI:DE:BSG:2024:031224UB2U1122R0
1. Sind Beitragsforderungen eines Sozialversicherungsträgers von der Restschuldbefreiung erfasst, schließt dies deren Aufrechnung gegen laufende Geldleistungsansprüche des Versicherten aus. 2. Eine Befugnis zur Aufrechnung der von der Restschuldbefreiung erfassten Beitragsforderungen gegen laufende Geldleistungsansprüche des Versicherten ergibt sich nicht aus sozialrechtlichen Regelungen.
- Die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Rücknahme- und Erstattungsbescheides in der nach § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bzw. § 131 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 InsO kritischen Zeit, durch die eine Aufrechnungslage begründet wird, ist eine nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO anfechtbare Rechtshandlung.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Rücknahme- und Erstattungsbescheides in der nach § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bzw. § 131 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 InsO kritischen Zeit, durch die eine Aufrechnungslage begründet wird, ist eine nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO anfechtbare Rechtshandlung.
- BGH, Urt. v. 27.07.2023 – IX ZR 267/20ECLI:DE:BGH:2023:270723UIXZR267.20.0
1. Wird über das Vermögen des von den Feststellungszielen betroffenen Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet, kann eine Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter erhoben werden, auch wenn dieser das Unternehmen nicht fortführt. 2. Insolvenzrechtliche Bestimmungen stehen einer Musterfeststellungsklage jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Feststellungsziele sich ausschließlich auf Aktivprozesse der Masse beziehen. 3. Die Berücksichtigung eines Neukundenbonus in der Jahresverbrauchsabrechnung eines Energieversorgungsvertrags stellt keine insolvenzrechtlich unzulässige Aufrechnung oder Verrechnung dar, wenn der Neukundenbonus als vom Jahresumsatz abhängiger Nachlass (Rabatt) ausgestaltet ist. 4. Beschränkt sich eine Bestimmung in einem Energielieferungsvertrag über die Berechnung des Jahresverbrauchspreises ausschließlich auf die Formulierung "Grundpreis: […] €/Monat (inkl. 19% MWst) Arbeitspreis: […] €/Monat (inkl. 19% MWSt) Neukundenbonus: [x] % (Jahresumsatz)", kann diese Klausel bei der Verwendung gegenüber Verbrauchern dahin auszulegen sein, dass es sich bei dem Neukundenbonus um einen einmaligen, nicht an eine Mindestlaufzeit geknüpften Nachlass (Rabatt) auf den Jahresverbrauchspreis handelt.
- BFH, Urt. v. 13.12.2016 – X R 4/15ECLI:DE:BFH:2016:U.131216.XR4.15.0
1. Ein Buchgewinn, der aufgrund der Erteilung einer Restschuldbefreiung entsteht, ist grundsätzlich im Jahr der Rechtskraft des gerichtlichen Beschlusses zu erfassen (Bestätigung des Senatsurteils vom 3. Februar 2016 X R 25/12, BFHE 252, 486, BStBl II 2016, 391) . 2. Wurde der Betrieb vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgegeben, liegt allerdings ein in das Jahr der Aufstellung der Aufgabebilanz zurückwirkendes Ereignis vor .
- BSG, Urt. v. 31.05.2016 – B 1 KR 38/15 RECLI:DE:BSG:2016:310516UB1KR3815R0
1. Eine Krankenkasse kann mit Beitragsansprüchen gegen Ausgleichsansprüche eines Arbeitgebers durch Willenserklärung oder Verwaltungsakt aufrechnen. 2. Erlangt eine Krankenkasse durch Entgeltfortzahlung eines Arbeitgebers, gegen den ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, die Möglichkeit, mit Beitragsansprüchen gegen dessen Ansprüche auf Aufwendungsausgleich aufzurechnen, kann dies anfechtbar sein. 3. Erstattet die Krankenkasse verzögert Aufwendungsausgleich, hat der Arbeitgeber nur Anspruch auf die sozialrechtliche gesetzliche Verzinsung als Verzugsschaden.
- BFH, Urt. v. 18.08.2015 – VII R 29/14
NV: Auch wenn der Antrag, die bisher der Umsatzsteuer unterworfenen Umsätze aus Spielautomaten in unmittelbarer Anwendung des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388 EWG steuerfrei zu belassen, erst durch den Insolvenzverwalter gestellt wird, ist das FA den daraus resultierenden Erstattungsanspruch nicht erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse schuldig geworden. Das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO besteht nicht .
- BGH, Urt. v. 19.11.2013 – II ZR 18/12
Eine vor Insolvenzeröffnung bestehende Aufrechnungslage zwischen rückständigen Gehaltsansprüchen des Geschäftsführers und dem gegen ihn bestehenden Anspruch aus § 64 Satz 1 GmbHG ist nicht nach § 94 InsO geschützt, wenn die Aufrechnungslage durch eine anfechtbare Rechtshandlung erworben wurde.
- BGH, Urt. v. 07.05.2013 – IX ZR 191/12
Kündigt der Unternehmer den Vertragshändlervertrag, weil der Vertragshändler die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt hat, ist die nach der Eröffnung erklärte Aufrechnung mit Insolvenzforderungen gegen den Ausgleichsanspruch bei Vorliegen der Anfechtungsvoraussetzungen insolvenzrechtlich unwirksam.
- BGH, Versäumnisurteil v. 26.04.2012 – IX ZR 149/11
Der Insolvenzgläubiger, der gegen eine Forderung der Masse aufrechnet, hat darzulegen und zu beweisen, dass die Aufrechnungslage schon im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bestand.
- BGH, Urt. v. 19.05.2011 – IX ZR 222/08
Ein bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehendes Aufrechnungsrecht bleibt auch dann erhalten, wenn die aufgerechnete Gegenforderung nach einem rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan als erlassen gilt .
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