Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend
JARBSCHG · 67 Normen
- § 1Geltungsbereich
- § 1aFormvorgaben
- § 2Kind, Jugendlicher
- § 3Arbeitgeber
- § 4Arbeitszeit
- § 5Verbot der Beschäftigung von Kindern
- § 6Behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen
- § 7Beschäftigung von nicht vollzeitschulpflichtigen Kindern
- § 8Dauer der Arbeitszeit
- § 9Berufsschule
- § 10Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
- § 11Ruhepausen, Aufenthaltsräume
- § 12Schichtzeit
- § 13Tägliche Freizeit
- § 14Nachtruhe
- § 15Fünf-Tage-Woche
- § 16Samstagsruhe
- § 17Sonntagsruhe
- § 18Feiertagsruhe
- § 19Urlaub
- § 20Binnenschiffahrt
- § 21Ausnahmen in besonderen Fällen
- § 21aAbweichende Regelungen
- § 21b
- § 22Gefährliche Arbeiten
- § 23Akkordarbeit, tempoabhängige Arbeiten
- § 24Arbeiten unter Tage
- § 25Verbot der Beschäftigung durch bestimmte Personen
- § 26Ermächtigungen
- § 27Behördliche Anordnungen und Ausnahmen
- § 28Menschengerechte Gestaltung der Arbeit
- § 28aBeurteilung der Arbeitsbedingungen
- § 29Unterweisung über Gefahren
- § 30Häusliche Gemeinschaft
- § 31Züchtigungsverbot, Verbot der Abgabe von Alkohol und Tabak
- § 32Erstuntersuchung
- § 33Erste Nachuntersuchung
- § 34Weitere Nachuntersuchungen
- § 35Außerordentliche Nachuntersuchung
- § 36Ärztliche Untersuchungen und Wechsel des Arbeitgebers
- § 37Inhalt und Durchführung der ärztlichen Untersuchungen
- § 38Ergänzungsuntersuchung
- § 39Mitteilung, Bescheinigung
- § 40Bescheinigung mit Gefährdungsvermerk
- § 41Aufbewahren der ärztlichen Bescheinigungen
- § 42Eingreifen der Aufsichtsbehörde
- § 43Freistellung für Untersuchungen
- § 44Kosten der Untersuchungen
- § 45Gegenseitige Unterrichtung der Ärzte
- § 46Ermächtigungen
- § 47Bekanntgabe des Gesetzes und der Aufsichtsbehörde
- § 48Information über Arbeitszeit und Pausen
- § 49Verzeichnisse der Jugendlichen
- § 50Auskunft, Vorlage der Verzeichnisse
- § 51Aufsichtsbehörde, Besichtigungsrechte und Berichtspflicht
- § 53Mitteilung über Verstöße
- § 54Ausnahmebewilligungen
- § 55Bildung des Landesausschusses für Jugendarbeitsschutz
- § 56Bildung des Ausschusses für Jugendarbeitsschutz bei der Aufsichtsbehörde
- § 57Aufgaben der Ausschüsse
- § 58Bußgeld- und Strafvorschriften
- § 59Bußgeldvorschriften
- § 60Verwaltungsvorschriften für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- § 61Beschäftigung von Jugendlichen auf Kauffahrteischiffen
- § 62Beschäftigung im Vollzug einer Freiheitsentziehung
- § 72Inkrafttreten
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