§ 29 – Besondere Zubereitungen

K_SEV · Käseverordnung

Die Vorschriften dieser Verordnung finden keine Anwendung auf 1.Käse-Fondue-Zubereitungen,
2.Zubereitungen aus Frischkäse, die in Griechenland unter Verwendung von Öl und sonstigen typischen Zusätzen, insbesondere Gurken, hergestellt werden oder solchen griechischen Erzeugnissen nach Herstellungsweise und Zusammensetzung entsprechen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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