Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis
KCANG · 45 Normen
- § 1Begriffsbestimmungen
- § 2Umgang mit Cannabis
- § 3Erlaubter Besitz von Cannabis
- § 4Umgang mit Cannabissamen
- § 5Konsumverbot
- § 6Allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot
- § 7Frühintervention
- § 8Suchtprävention
- § 9Anforderungen an den privaten Eigenanbau
- § 10Schutzmaßnahmen im privaten Raum
- § 11Erlaubnispflicht
- § 12Versagung der Erlaubnis
- § 13Inhalt der Erlaubnis
- § 14Dauer der Erlaubnis
- § 15Widerruf und Rücknahme der Erlaubnis
- § 16Mitgliedschaft
- § 17Anforderungen an den gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis; Verordnungsermächtigung
- § 18Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch Anbauvereinigungen
- § 19Kontrollierte Weitergabe von Cannabis
- § 20Kontrollierte Weitergabe von Vermehrungsmaterial
- § 21Maßnahmen des Gesundheitsschutzes bei der Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial, Verordnungsermächtigung
- § 22Sicherung und Transport von Cannabis und Vermehrungsmaterial
- § 23Kinder- und Jugendschutz sowie Suchtprävention in Anbauvereinigungen
- § 24Mitgliedsbeiträge; laufende Beiträge
- § 25Selbstkostendeckung
- § 26Dokumentations- und Berichtspflichten von Anbauvereinigungen
- § 27Maßnahmen der behördlichen Überwachung, Verordnungsermächtigung
- § 28Befugnisse der Behörden zur Überwachung
- § 29Duldungs- und Mitwirkungspflichten
- § 30Verordnungsermächtigung
- § 31Überwachung des Anbaus von Nutzhanf
- § 32Anzeige des Anbaus von Nutzhanf
- § 33Zuständigkeiten und Zusammenarbeit der Behörden
- § 34Strafvorschriften
- § 35Strafmilderung und Absehen von Strafe
- § 35aAbsehen von der Verfolgung
- § 36Bußgeldvorschriften
- § 37Einziehung
- § 38Führungsaufsicht
- § 39Besondere Regelungen bei Vorliegen einer cannabisbezogenen Abhängigkeitserkrankung
- § 40Tilgungsfähige Eintragungen im Bundeszentralregister
- § 41Feststellung der Tilgungsfähigkeit von Eintragungen im Bundeszentralregister
- § 42Verfahren zur Tilgung von Eintragungen aus dem Bundeszentralregister
- § 43Evaluation des Gesetzes
- § 44THC-Grenzwerte im Straßenverkehr
Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.