§ 12 – Vorläufige Vereinbarung
KHENTGG · Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BSG, Urt. v. 08.10.2019 – B 1 KR 2/19 RECLI:DE:BSG:2019:081019UB1KR219R0
Behandelt ein Krankenhaus einen Versicherten stationär weder entsprechend dem Qualitätsgebot noch den Anforderungen grundrechtsorientierter Leistungsauslegung, hat es trotz preisrechtlicher Vereinbarung einer Entgelthöhe gegen dessen Krankenkasse keinen Vergütungsanspruch.
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