§ 25 – Ausnahmen von Prüfungen bei Krankenhausbehandlung und von der Prüfung von Strukturmerkmalen, Verordnungsermächtigung
KHG · Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BSG, Urt. v. 29.11.2017 – B 6 KA 33/16 RECLI:DE:BSG:2017:291117UB6KA3316R0
Die Honorarabrechnung des Vertragsarztes für belegärztlich erbrachte stationäre Leistungen unterliegt bei Überschreitung des in der Belegarztanerkennung oder im Rahmen der Krankenhausplanung durch die Zahl der Belegbetten definierten Versorgungsauftrags der sachlich-rechnerischen Richtigstellung.
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