Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze
KHG · 60 Normen
- § 1Grundsatz
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 2aKrankenhausstandort
- § 3Anwendungsbereich
- § 4
- § 5Nicht förderungsfähige Einrichtungen
- § 6Krankenhausplanung und Investitionsprogramme
- § 6aZuweisung von Leistungsgruppen
- § 6bZuweisung von Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben
- § 6cBestimmung als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung
- § 7Mitwirkung der Beteiligten
- § 8Voraussetzungen der Förderung
- § 9Fördertatbestände
- § 10Entwicklungsauftrag zur Reform der Investitionsfinanzierung
- § 11Landesrechtliche Vorschriften über die Förderung
- § 12Förderung von Vorhaben zur Verbesserung von Versorgungsstrukturen
- § 12aFortführung der Förderung zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen ab dem Jahr 2019
- § 12bTransformationsfonds, Verordnungsermächtigung
- § 13Entscheidung zu den förderungsfähigen Vorhaben
- § 14Auswertung der Wirkungen der Förderung
- § 14aKrankenhauszukunftsfonds
- § 14bEvaluierung des Reifegrades der Krankenhäuser hinsichtlich der Digitalisierung und Begleitforschung für die digitale Transformation im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds
- § 15Beteiligung an Schließungskosten
- § 16Verordnung zur Regelung der Pflegesätze
- § 17Grundsätze für die Pflegesatzregelung
- § 17aFinanzierung von Ausbildungskosten
- § 17bEinführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser, Verordnungsermächtigung
- § 17cPrüfung der Abrechnung von Pflegesätzen, Statistik
- § 17dEinführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen
- § 18Pflegesatzverfahren
- § 18aSchiedsstelle, Verordnungsermächtigung
- § 18b
- § 19Schlichtungsausschuss auf Bundesebene zur Klärung strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen
- § 20Nichtanwendung von Pflegesatzvorschriften
- § 21Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2
- § 21aVersorgungsaufschlag an Krankenhäuser auf Grund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2
- § 22Behandlung in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- § 23Verordnungsermächtigung
- § 24Überprüfung der Auswirkungen
- § 25Ausnahmen von Prüfungen bei Krankenhausbehandlung und von der Prüfung von Strukturmerkmalen, Verordnungsermächtigung
- § 26aSonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie
- § 26bKostentragung für durch den Bund beschaffte Arzneimittel mit dem Wirkstoff Remdesivir
- § 26cKostenerstattung für durch den Bund beschaffte Produkte
- § 26dErweiterte Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie
- § 26eErneute Sonderleistung an Pflegefachkräfte aufgrund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie
- § 26fAusgleich für Steigerungen der Kosten für den Bezug von Erdgas, Wärme und Strom
- § 27Zuständigkeitsregelung
- § 28Auskunftspflicht und Statistik
- § 29
- § 30Darlehen aus Bundesmitteln
- § 31Beleihung des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus
- § 32Eignung zur Aufgabenwahrnehmung
- § 33Aufsicht über den Beliehenen
- § 34Rückgriff
- § 35Finanzierung
- § 36Unterstützung und Beratung durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
- § 37Aufgaben des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus im Zusammenhang mit der Ermittlung der Vergütung eines Vorhaltebudgets
- § 38Aufgaben des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus im Zusammenhang mit Zuschlägenzur Förderung von Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben und zur Finanzierung der speziellen Vorhaltung von Hochschulkliniken
- § 39Förderbeträge für die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Unit, Spezielle Traumatologie und Intensivmedizin
- § 40Aufgaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus hinsichtlich der Förderung der Spezialisierung bei der Erbringung von onkochirurgischen Leistungen
Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.