§ 17 – Anzeigepflicht
KSCHG · Kündigungsschutzgesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BAG, Urt. v. 01.04.2026 – 6 AZR 152/22ECLI:DE:BAG:2026:010426.U.6AZR152.22.0
Erstattet der Arbeitgeber eine - erforderliche - Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat, ist die daraufhin ausgesprochene Kündigung unwirksam. Dies folgt aus einer unionsrechtskonformen Auslegung des § 18 Abs. 1 KSchG, durch den Art. 4 der Richtlinie 98/59/EG (MERL) in nationales Recht umgesetzt wird.
- BAG, Urt. v. 01.04.2026 – 6 AZR 157/22ECLI:DE:BAG:2026:010426.U.6AZR157.22.0
Eine nach § 17 Abs. 1 KSchG anzeigepflichtige Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber vor ihrem Ausspruch gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit keine Anzeige erstattet hat. Diese Rechtsfolge ergibt die unionsrechtskonforme Auslegung des § 18 Abs. 1 KSchG, durch den Art. 4 der Richtlinie 98/59/EG (MERL) in nationales Recht umgesetzt worden ist. Vor dem Hintergrund dieses Normverständnisses ist nunmehr der Begriff "Entlassung" in § 18 KSchG als "Kündigung" zu verstehen.
- BAG, Beschl. v. 19.03.2026 – 2 AS 22/23ECLI:DE:BAG:2026:190326.B.2AS22.23.0
- C-402/24 – BL gegen Dr. A, als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Luftfahrtgesellschaft Walter mbHECLI:EU:C:2025:840
Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Richtlinie 98/59/EG – Massenentlassungen – Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 – Fehlerhafte oder unvollständige Anzeige der beabsichtigten Massenentlassung bei der zuständigen Behörde – Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 – Entlassungssperre von 30 Tagen – Wirksamkeit der Entlassung – Art. 6 – Sanktionen
- C-134/24 – UR gegen DFECLI:EU:C:2025:839
Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Richtlinie 98/59/EG – Massenentlassungen – Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 – Erfordernis der vorherigen Anzeige der beabsichtigten Massenentlassung bei der zuständigen Behörde – Vereinbarkeit der Anzeige mit den Vorgaben dieser Richtlinie – Fehlen – Wirksamkeit der Entlassung – Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 – Entlassungssperre von 30 Tagen
- BAG, Teilurteil v. 18.06.2025 – 2 AZR 91/24 (B)ECLI:DE:BAG:2025:180625.U.2AZR91.24B.0
- BAG, Teilurteil v. 18.06.2025 – 2 AZR 96/24 (B)ECLI:DE:BAG:2025:180625.U.2AZR96.24B.0
Der Arbeitnehmer kann auf die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses nicht vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Zukunft wirksam verzichten.
- BAG, Teilurteil v. 18.06.2025 – 2 AZR 97/24 (B)ECLI:DE:BAG:2025:180625.U.2AZR97.24B.0
Nach § 17 Abs. 2 KSchG zu konsultierende Arbeitnehmervertretungen sind nur solche, die es nach den Rechtsvorschriften oder der Praxis der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind.
- BAG, Teilurteil v. 18.06.2025 – 2 AZR 99/24 (B)ECLI:DE:BAG:2025:180625.U.2AZR99.24B.0
- BAG, Teilurteil v. 18.06.2025 – 2 AZR 102/24 (B)ECLI:DE:BAG:2025:180625.U.2AZR102.24B.0
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