§ 23
KSVG · Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BSG, Urt. v. 08.10.2014 – B 3 KS 6/13 RECLI:DE:BSG:2014:081014UB3KS613R0
1. Ein der Pflege und der Verbreitung der Westernkultur verpflichteter Verein unterliegt wegen der Durchführung entsprechender freizeitsportlicher Aktivitäten (hier: Country- und Westerntanz) nicht der Pflicht zur Abführung der Künstlersozialabgabe. 2. Ob ein dreitägiges Veranstaltungswochenende, bei dem künstlerische Werke oder Leistungen dargeboten werden, als eine einheitliche Veranstaltung oder als Reihe von drei Veranstaltungen zu bewerten ist, entscheidet sich nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung.
- BSG, Urt. v. 12.08.2010 – B 3 KS 2/09 RECLI:DE:BSG:2010:120810UB3KS209R0
Zahlungen an eine Kommanditgesellschaft unterliegen nicht der Künstlersozialabgabe.
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