§ 1b – Ausschließung der Anwendung von Vorschriften des Einkommensteuergesetzes

LARBWOV · Verordnung über Steuervergünstigungen zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen

Für Landarbeiterwohnungen, für die der Steuerpflichtige die Vergünstigungen des § 1 oder des § 1a in Anspruch nimmt, ist die Anwendung der §§ 7b und 7e Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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