Anlage 12B – Praktische Prüfung zum Erwerb der Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer

LUFTPERSVDV_2 · Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (Anwendungsbestimmungen für die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer gemäß der Verordnung über Luftfahrtpersonal)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 173 - 174
1.Die Abnahme der praktischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter des Ausbildungsbetriebes/der Ausbildungseinrichtung für den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
2.Der Bewerber hat die praktische Prüfung auf einem in der Ausbildung verwendeten Segelflugzeugmuster abzulegen. Das in der praktischen Prüfung verwendete Luftfahrzeug muss den Anforderungen für die Durchführung der praktischen Prüfung genügen.
3.Der Prüfer hat vor dem Flug das Prüfungsprogramm in den Grundzügen mit dem Bewerber zu besprechen.
4.Der Prüfer fliegt auf dem vorderen Sitz mit Sicht nach außen. Der Bewerber darf keine Sicht nach außen haben. Der Prüfungsflug ist so durchzuführen, als sei der Bewerber der einzige Pilot an Bord. Die Verantwortung für die Flugdurchführung richtet sich nach § 4 Abs. 4 LuftVG.
5.Der Prüfer soll sich an der Durchführung des Fluges nicht beteiligen, es sei denn, dass ein Eingreifen aus Sicherheitsgründen oder zur Vermeidung von unannehmbaren Verzögerungen für andere Luftverkehrsteilnehmer erforderlich wird.
6.Sollte der Bewerber die praktische Prüfung aus für den Prüfer nicht gerechtfertigten Gründen abbrechen, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Wird die Prüfung aus für den Prüfer gerechtfertigten Gründen abgebrochen, sind in einem weiteren Flug nur die nicht durchgeführten Abschnitte zu prüfen.
7.Der Bewerber kann jede Übung einmal wiederholen. Der Prüfer kann die Prüfung jederzeit abbrechen, wenn die fliegerischen Fähigkeiten des Bewerbers erkennen lassen, dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss.
8.Der Bewerber hat folgende Fähigkeiten nachzuweisen:-Führen des Luftfahrzeuges innerhalb der Betriebsgrenzen
-ruhige und exakte Durchführung sämtlicher Übungen
-gutes Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer (airmanship)
-Anwendung von Kenntnissen aus der Luftfahrt und Kontrolle über das Luftfahrzeug zu jedem Zeitpunkt des Fluges, so dass die erfolgreiche Durchführung eines Verfahrens oder einer Übung zu keiner Zeit ernsthaft gefährdet ist.
9.Die einzelnen Übungen der praktischen Prüfung werden mit "bestanden" (b) oder "nicht bestanden" (nb) bewertet. Werden mehr als drei Übungen nicht bestanden, muss der Bewerber die gesamte Prüfung wiederholen. Ein Bewerber, der nur eine Übung nicht besteht, muss nur die nicht bestandene Übung wiederholen. Wird in der Wiederholungsprüfung die Übung nicht bestanden, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Dies gilt auch für Übungen, die bei einem vorherigen Versuch bestanden wurden.
Prüfungsnachweis
Praktische Prüfung zum Erwerb der Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer
Name und Vorname des Bewerbers: ................................................................
Wohnsitz: ...........................................................................................................
Lizenz-Nr.: .......................
I.
Prüfungsflug
Segelflugzeugmuster: ........................
Kennzeichen: ......................................
Flugplatz: ...........................................
Bewertung
Übungen
B/NB
Einhalten eines bestimmten Kurses im Geradeausflug bei gleich bleibender Geschwindigkeit
Richtungsänderungen auf vorbestimmte Kurse
Vollkreise links
Vollkreise rechts
Rückführen des Segelflugzeugs aus ungewöhnlichen Flugzuständen in die normale Lage
II.
Ergebnis der Prüfung
Bestanden/Nicht bestanden
III.
Bemerkungen
.................................................................
.................................................................
Ort und Datum
Unterschrift des Prüfers
.................................................................
.................................................................
Prüfer-Nr.
Name in Druckbuchstaben
Nichtzutreffendes ist zu streichen

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 12B LUFTPERSVDV_2 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anlage 12B LUFTPERSVDV_2 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.