§ 5 – Bestandteile des Registerblatts für ein Ersatzteillager

LUFTREGV · Verordnung über die Einrichtung und die Führung des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen

Das Registerblatt für ein Ersatzteillager besteht aus der Aufschrift und zwei Abteilungen. Die Aufschrift enthält die Bezeichnung "Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen - Ersatzteillager -" und die Nummer des Registerblatts. Die erste Abteilung trägt die Überschrift "Das Ersatzteillager", die zweite Abteilung die Überschrift "Erweiterung von Registerpfandrechten". Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Muster der Anlage 2.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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